Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
DL8AAM Am: 17.03.2009 18:28:19 Gelesen: 50688# 8@  
@ Postgeschichte [#7]

Das Verfahren gilt auch heute noch. Allerdings bezweifele ich die Bemühungen Deines Schulkameraden, da die Nachtaxierung nur bei Auslandsendungen möglich war. Bei Ortssendungen erfolgte die Erhebung von Nachgebühren.

Genau das tat er ja:

Er adressierte den Brief an irgendeine selbst ausgedachte Adresse ("A.P. Rosenstock, Kim-Il Sung Road 1, Pyongyang"...) im Ausland, gab aber nicht seinen Absender an, sondern schrieb die Adresse des "Kumpels" als fiktiven Absender auf den Umschlag. Die Post erkannte (damals) das fehlende Porto und schickte den Brief an den vermeintlichen Absender (der ja der eigentliche Empfänger war) zur Nachfrankatur zurück. Und so kam der Ortsbrief portofrei beim Empfänger an. Es gab das damals sehr glaubhaft an, dass das so gut funktionierte.

Pausenhofprahlerei? Ob das jedesmal klappte - oder - ob sich auch mal ein unfrankierter Brief auf den Weg nach "Nordkorea" machte und so auch mal eine Nachgebühreinzugskarte beim Empfänger einging (wir wissen ja jetzt aus [#6], dass ein Luftpostlabel das Risiko einer Nachgebühreinzugskarte erhöht/e, also wohl besser "Landpost"), weiss ich nicht. Glaube auch, dass beim 2-3x der Briefträger aufmerksam geworden wäre? Ich selbst habe das natürlich auch nie selbst getestet. ;-) Ehrlich. Wirklich.

Beste Grüße
Thomas
 
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