Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Carolina Pegleg Am: 18.03.2009 23:49:25 Gelesen: 50596# 10@  
Zur Abrundung des Themas, was man nun in "Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost" oder so ähnlich umbennen mag, zeige ich noch einmal eine solche Nacherhebungskarte:





Und noch ein weiterer solcher Beleg:



Normalerweise sind alle Belege, die ich zeige in meinem Besitz. Ich meine ich habe auch irgendwo wenigstens noch einen weiteren unterfrankierten Auslandsbrief mit ergänztem Porto, den ich aber im Moment nicht finden kann. Um wenigstens noch ein zweites Exemplar zu zeigen, greife ich ausnahmsweise auf dieses Bild aus einem $0.99 Internetangebot zurück.

Zu der Gebührennacherhebung mochte ich noch ergänzen, dass bei der Karte aus 1964, die Duphil in seinem oben verlinkten Betrag zeigt, das Porto noch kundenfreundlich "netto" eingezogen wurde. Bei der obigen Karte aus 1981 sieht man, dass für den uneigennützigen Service des Nachwiegens der Sendung, wobei sich 43g anstatt vermutlich max. 40g ergab, von der Post noch eine Behandlungsgebühr draufgeschlagen wurde.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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