Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
wuerttemberger Am: 06.03.2017 09:25:58 Gelesen: 3276356# 5971@  
@ muemmel [#5962]

Es ist schon eine ganze Weile her, dass ich einen Eilbotenbeleg mit Nachporto vorgestellt habe. Im Beitrag [#697] ist die Vorschrift dazu wiedergegeben. Rot war obligatorisch und der nachzuerhebende Betrag war nicht mit Strafporto zu belegen.

Gruß

wuerttemberger
 
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