@ Baldersbrynd
[#36]Ja, das war möglich. Die bayerischen Marken waren noch bis 30.06.1920 gültig. Sie konnten also in Mischfrankatur mit den überdruckten Marken verwendet werden.
In Württemberg war das nicht möglich. Da gab es einen harten Schnitt: Alle bisherigen Ausgaben wurden am 1.4.1920 ungültig und nur die überdruckten Marken konnten noch verwendet werden.
Gruß
wuerttemberger