Thema: Die Weihnachtsmarke und das Tausend Euro Gebot
drmoeller_neuss Am: 08.03.2017 17:26:01 Gelesen: 12697# 7@  
Was das Bieten auf eigene Auktionen betrifft, liegt inzwischen eine aktuelle Entscheidung des BGH vor.

In UK und USA wird "shill bidding" als Wettbewerbsverstoss gesehen und wurde in Einzelfällen bereits bestraft.

http://www.juraexamen.info/bgh-neues-zu-ebay-von-abbruchjaegern-und-preismanipulationen/

Daraus zitiert:

Bei einer Internet-Auktion kommt der Vertrag nicht gem. § 156 BGB nach den Regeln der Versteigerung zustande, sondern ganz klassisch nach §§ 145 ff. BGB. Der Wortlaut von § 145 BGB setzt aber bereits voraus, dass das Angebot gegenüber einem „anderen“ abgegeben wird. Die Eigengebote des Beklagten erfolgten aber gegenüber ihm selbst, sie waren folglich unwirksam. Zwar habe auch der Kläger immer wieder höhere Gebote abgegeben, der Erklärungswert dieser Gebote sei aber so auszulegen, dass immer nur der nächsthöhere Betrag geboten werden solle. Das einzige andere wirksame Gebot war allerdings das des einzigen weiteren Fremdbieters mit 1 €, somit war das nächsthöhere Gebot des Klägers mit 1,50 € das Höchstgebot.

Der niedrige Preis begründe auch keine Sittenwidrigkeit, denn das Erlangen eines „Schnäppchens“ sei bei Internet-Auktionen gerade immanent, zumal im konkreten Fall die Manipulationen des Beklagten bei der Preisgestaltung eine vordergründige Rolle spielten.


Original Text der Urteilsbegründung:

BGH, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 24.8.2016 - VIII ZR 100/15

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=76796&pos=0&anz=1

Ich persönliche teile diese Rechtsauffassung des BGH nicht, hätte bestenfalls auf Anfechtbarkeit plädiert, aber wir haben in unserem Rechtsstaat nun einmal die Unabhängigkeit der Justiz zu akzeptieren.

In der Praxis bleibt natürlich das Nachweisproblem. Die wenigsten "Eigenbieter" sind so blöd, und machen alles mit dem gleichen Computer und der gleichen IP Adresse. Wenn die Ehefrau bietet, ist das kein Shill-Bidding mehr. Denn die Ehefrau kann durchaus Kaufverträge mit ihrem holden Gatten machen. Bei einem sehr guten Freund kommt der Verdacht noch weniger auf.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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