Thema: Die Weihnachtsmarke und das Tausend Euro Gebot
Richard Am: 11.03.2017 15:22:19 Gelesen: 11371# 30@  
Danke für die vielen Rückmeldungen.

Meine Aufgabe sehe ich unter anderem darin, allgemein interessierende Fragen aufzugreifen. Dieses Thema war für eine Vielzahl von Lesern von Interesse und lag an den letzten drei Tagen unter den fünf meistgelesenen Themen.

Mir geht es ausschliesslich um Sachfragen, nicht um Beschuldigungen oder Verurteilungen.

Den Anbieter der Marke habe ich per Mail vor Eröffnung des Thema gebeten, sich mit Beiträgen zurückzuhalten, was er auch getan hat. Jetzt ist er gerne eingeladen, sich zu äussern.

Mir ging es auch darum, ob und wie irgendjemand geschädigt wurde. Der Käufer der Marke bin ich selbst, und ich habe in acht etwa-100-Euro-Schritten gesteigert.

Mit den Gepflogenheiten auf ebay bin ich wenig vertraut, ich kaufe nur selten und dann meist nicht ganz billiege Heimatbelege für einen Kollegen im hiesigen Verein.

Ausgangslage: Die Weihnachtsmarke wollte ich in geplanten Vorträgen zeigen, hatte aber kein Original. Preisbeobachtungen aus den bisherigen führten mich kurz nach Start der Auktion zum Ergebnis, dass ich maximal 1.000 Euro als festes Limit bieten wollte oder auf die nächste Marke warten. Diese wurden von mir geboten und ich hatte mein Ziel erreicht. Dabei fühle ich mich keinesfalls betrogen. Der Preis liegt unter dem der bisherigen Verkäufe.


@ csjc13187 [#9]

Die anderen Gebote (die nach meiner Erinnerung in etwa in 100-€-Schritten erfolgten) werden nicht mehr aufgeführt.

Ich habe 8 Gebote in etwa 100 Euro Schritten abgegeben und fühlte mich mit solchen Aussagen angesprochen. Dies auch schon recht früh, weil ich mein Preislimit kannte. Von ähnlichen Geboten des Anbieters hatte ich zum damaligen Zeitpunkt keine Kenntnis.

Ich möchte mich hier aber nicht an einer Hexenjagd gegen "strolchberlin" beteiligen. Er hat genau das gemacht, was Hunderte / Tausende andere ebay-Verkäufer auch machen.

So habe ich es auch gesehen und nicht verstanden. Tausende machen das gleiche und nur über einen wird so heftig diskutiert.

@ Wolffi [#10]

Schade Richard, dass Du ein anderes Rechtsempfinden hast und das so locker siehst.

Wenn Du schon in anderen Foren nach Themen suchst, hätte ich es auch als schöner angesehen, in DEM Forum darüber zu diskutieren, in dem der Thread auch stattfand, damit das auch alle verfolgen können, und nicht nur ein Teil der dortigen Leser.

Du betreibst ein tolles Forum, so Belebungsversuche hast Du absolut nicht nötig.


Ich habe zu rechtlichen Fragen keine Meinung geäussert, nur nach der Motivation für solch heftige Äusserungen gefragt. Für mögliche Taten, zu denen csjc13187 [#9] schrieb: "Er hat genau das gemacht, was Hunderte / Tausende andere ebay-Verkäufer auch machen."

Eine Fragestellung und Diskussion in DEM Forum dürfte wohl von der Forenleitung nicht gewünscht gewesen sein.

Danke für das Lob. Es gab keine Belebungsversuche.

@ csjc13187 [#16]

Warum verteidigst Du einen "Strolch"? Von strolchberlin, der hier ja sicher fleißig mitliest, wäre es nun endlich mal angebracht, sich hier zu äußern.

Nochmals, ich habe niemanden angeklagt und niemanden verteidigt. Wir sind ja nicht vor Gericht. Fragen stelle ich in einer Vielzahl von Themen und werde das auch künftig tun.

@ olli0816 [#17]

Wenn dir so etwas auffällt, biete einfach nicht mit. Wenn dir die Preise zu hoch werden, dann steige aus. Ich persönlich kaufe inzwischen nicht mehr so häufig bei ebay. Aber wenn, dann weiß ich, was ich maximal ausgeben möchte, unabhängig der Preisvorstellungen von Anbietern mit Pushverhalten. Eine Betrugsabsicht ist also zumindest in meinem Fall kaum möglich. Kann sein, dass ein Schaden entstehen würde, weil der Preis höher ist als wenn der Anbieter sich nicht so verhalten hätte. Aber auch da bewege ich mich in Bahnen, die für mich als Käufer akzeptabel sind.

Diese und die meisten Deiner anderen Sätze sehe ich als Käufer dieser Marke genau so. Mein Limit stand Tage vor Auktionsende fest, darüber wäre von mir kein Gebot mehr gekommen. Ich hätte auf das nächste Angebot gewartet.

@ jueshire [#25]

Und da die Gebote auf den eigenen Artikel bereits erfolgt waren, handelt es sich um vollzogenen Betrug, und nicht bloß die Absicht dazu

Wenn der Betrug nachgewiesen wird, kann dies erhebliche Folgen nach sich ziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass strafrechtlich vorgegangen und Anklage erhoben wird. Dies war hier nicht der Fall.

§ 263 - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

@ Wolffi [#27]

Leider wird vom Beitragseröffner auf Tatsachen seit Tagen nicht eingegangen, während weitere 'Angriffe' sehr zeitnah erfolgten.

In aller Regel greife ich nicht in Diskussionen ein, zu denen es ständig neue Beiträge gibt. Einer Stellungnahme entziehe ich mich jedoch nicht.

Zudem gab es gestern mit dem Webmaster, der nur einen Tag in der Woche zur Verfügung steht, Arbeiten an der Erweiterung des Philaseiten Portals, mehrere lange und wichtige Telefonate im Nachgang zur Messe München und einen herrlichen Sonnenschein, der es mir erstmalig seit Wochen ermöglichte, diesen am Balkon zu geniessen.

@ jueshire [#25]

Dafür, dass dem Anbieter der weitere Verkauf auf ebay und philaseiten gestattet wird, hingegen nicht: Nachgewiesener Betrug müsste meiner Ansicht nach die Verbannung von Marktplätzen zur Folge haben

Als Betreiber der nicht-kommerziellen PPA hat mich dieser Falls sehr interessiert, da ich versuche die PPA wo es geht zu verbessern, zum Beispiel durch den erfolgreichen Einsatz der Fälschungsbekämpfung

Zum geäusserten Wunsch einer Verbannung in der PPA unterscheide ich wie folgt:

(a) Wenn auf ebay Gebote auf eigene Lose durch Zweitnamen oder im Auftrag des Anbieters nach den Bedingungen nicht zulässig sind oder wenn sie gegen das deutsche Recht verstossen, dann liegt die Entscheidung bei ebay, wie mit dem "Täter" zu verfahren ist. Bitte mit Ebay diskutieren.

Viel einfacher und sofort umsetzbar wäre, wenn ebay zum Beispiel die zurückgenommenen Gebote in der Bieterliste aufführt oder wenn die Bieter mit Klarnamen aufgeführt würden oder wenn Gebotsrücknamen gar nicht erst zulässig wären.

Wenn ebay das alles nicht macht, werden damit die Übervorteilungen der Käufer erst möglich.

(b) In der PPA ist der "Täter" mit nur einer Bewertung als Verkäufer und 46 Bewertungen als Käufer (pro Auktionstag ist nur eine Bewertung möglich !) sowie 4,99 von 5 maximalen Punkten als Handelspartner angenehm aufgefallen und beliebt. Es gibt keinerlei Beschwerden. Ihn hier zu sperren, ohne dass er strafrechtlich verurteilt ist, wäre gegen die Interessen vieler Anbieter. Es würde niemandem nutzen, aber bei den Verkäufern Schaden zufügen.

In der PPA sind Zweitnamen unzulässig, werden falls doch verwendet in aller Regel gesperrt und führen im Wiederholungsfall zum Ausschluss. Im Gegensatz zu ebay gibt es zudem keine Gebotsrückname, die meisten Anbieter legen ihre Daten offen [1] und sind vor dem Kauf bekannt und direkt kontaktierbar. Im Gegensatz zu ebay gibt es Offenheit und Tranzparenz und als Folge in 2016 ein Steigerung der verkauften Lose um 52,7 Prozent.

Bei der PPA werden Betrugsversuche aller Art nahezu komplett ausgeschlossen.

Ich hoffe damit ausreichend zu den Hintergründen und meiner Motivation geschrieben zu haben.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?SU=402457 (nur von eingelogten Mitglieder zu sehen)




 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10058
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