Thema: DDR Dauerserien: Attest Blindzähnung - links ungezähnt ?
DL8AAM Am: 11.03.2017 17:09:04 Gelesen: 9849# 7@  
Für mich auch, blindgezähnte Bereiche sind nicht (vollständig durch-) gezähnt, d.h. die Bezeichnung "ungezähnt" stimmt (für mich), die Seite ist ja auch nicht gezähnt (rein beschreibend).

Und wenn in diesen Fällen der (irrtümliche) Grund der Nichtzähnung bekannt/sichtbar ist (Abdrücke/Stanzungen/Prägungen) und auch expliziet mit angeführt wird, hier durch den Zusatz "Blindzähnung", ist (für mich) alles vollkommen korrekt gemacht worden.
 
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