Thema: Die Weihnachtsmarke und das Tausend Euro Gebot
jueshire Am: 14.03.2017 08:40:01 Gelesen: 11126# 33@  
@ Richard [#30]

Wenn der Betrug nachgewiesen wird, kann dies erhebliche Folgen nach sich ziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass strafrechtlich vorgegangen und Anklage erhoben wird. Dies war hier nicht der Fall.

Lieber Richard,

wenn Du die von Dir selbst korrekt zitierten Passagen des BGB noch einmal liest, wirst Du feststellen, dass Dein Urteil fehl geht: Betrug ist bereits der Versuch, unabhängig davon, ob er zum Erfolg führt oder angeklagt wird. Ob sich der Betrogene auch betrogen fühlt, ist ebenfalls unerheblich; die eigene Beteiligung an Preisabsprachen nimmt ihm allerdings die Unschuld. Entscheidend ist allein, dass die Preisfindung manipuliert wurde. Die bisherigen Weihnachtsmarken wurden zu spekulativen Preisen verkauft, und diese hier zu einem betrügerischen. Richtig ist, dass nur Ebay der Sache auf den Grund gehen könnte und dies nur ungenügend tut, da ihnen der Umsatz mit Hilfe einiger schwarzer Schafe viel wichtiger ist als die Schaffung eines transparenten Marktes. Alles andere war eine ethische Meinungsäußerung, die niemand teilen muss.

Dass Debatten in diesem Forum durch hintergründige Absprachen manipuliert werden, finde ich sehr bedauerlich. Es macht natürlich keinen Sinn, Forenteilnehmer um Stellungnahmen zu bitten, wenn der Forenbetreiber die Betroffenen gleichzeitig zum Schweigen auffordert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10058
https://www.philaseiten.de/beitrag/147579