Guten Morgen,
Brief aufgegeben am 23.06.1948 nach Karlsruhe. Freigemacht wurde dieser mit 240 RPf. Auf den ersten Blick über frankiert aber am 21.06.1948 war die Währungsreform in der Französischen Zone. Hierbei wurde wie folgt umgerechnet:
100 RPf = 10 Pf
Daraus ergibt sich dann auch das Porto von 240Rpf = 24 Rpf. Diese Portostufen mit alten Reichsmark Werten waren erlaubt am 21.06.1948 aber geduldet bis zum 23.06.1948. So kam wohl auch dieser Beleg zustande.
Der Brief ist damit Protogerecht freigemacht mit:
MiNr.: 1
MiNr.: 4
MiNr.: 5
MiNr.: 7
Grüße,
Ron