@ Concordia CA
[#22]Hallo,
die von Jürgen genannte Reichspost-Vorschrift galt bei der Bundespost und DDR-Post weiter!
Auf internationaler Ebene wurde diese Angelegenheit erstmals vor genau 120 Jahren auf dem Weltpostkongreß von Washington (1897) geregelt. In Artikel VIII, Absatz 8 der Vollzugsordnung heißt es hierzu:
"Die in Folge eines Irrthums oder Versehens im Aufgabegebiet nicht entwertheten Postfreimarken müssen von der Postanstalt, welche die Unregelmäßigkeit wahrnimmt, entwerthet werden."
Viele Grüße
Uwe Seif