Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Dittmar Wöhlert Am: 30.03.2017 18:46:53 Gelesen: 200084# 328@  
@ Richard [#327]

Um einen Beschluss fassen zu können, muss ein Antrag vorliegen. Dieser kann von einem Landesverband, einem Verein wie dem WPhV oder einem, wie Du es nennst, ortsvereinschädlichen Einzelmitglied beantragt werden.

Es ist mir neu, dass auch Vereine Anträge stellen können. Nach meinem Rechtsempfinden könnte dies nur dann funktionieren, wenn das Stimmrecht auf den Verein delegiert wurde. Ich bin da aber kein Jurist, ob das so überhaupt funktionieren würde. In Heidenheim wurden Anträge von Vereinen abgeschmettert, da diese kein Antragsrecht beim BDPh hätten. Oder kannst Du das Antragsrecht anhand der BDPh-Satzung belegen? Das wäre schon interessant, weil wenn ein Antragsrecht (das ist das ureigenste Recht eines Mitglieds) besteht, dann müssten doch die Mitglieder der Ortsvereine bei der Ermittlung des Quorums für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ebenfalls herangezogen werden, oder?

Übrigens: Auch der Bundesvorstand kann übrigens Anträge stellen. Dies nur noch schnell zur Ergänzung.

Dittmar Wöhlert
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8823
https://www.philaseiten.de/beitrag/148972