Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
stampmix Am: 30.03.2017 20:05:31 Gelesen: 199573# 330@  
@ Richard [#32]

Also stelle den Antrag und begründe ihn am besten selbst in Wittenberg mit der 90 % Mehrheit aus den Stimmen Deines Vereins. Er muss vorher beim BDPh bis 20.06.2017 in Schriftform eingegangen sein.

Da irrst du.

Ich zitiere aus dem Heidenheimer Protokoll [1]

"Der im Saal anwesende Rechtsanwalt Brückel führt dazu wie folgt aus:
Nach den maßgeblichen Bestimmungen über das Vereinsrecht haben alle Vereinsmitglieder gleiche Rechte und Pflichten. Direkt aus dem Gesetz ergibt sich das Recht auf Mitverwaltung. Zu dem Recht auf Mitverwaltung zählt insbesondere das Recht auf:
- Einladung und Teilnahme an der Mitgliederversammlung
- Rede-
- Auskunfts-
- und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung
- Das Stimmrecht in der Versammlung sowie
- Das aktive und passive Wahlrecht.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die vorstehenden Rechte „nur“ den Vereinsmitgliedern zustehen. Gemeint sind hiermit diejenigen Personen oder Institutionen, die nach der Satzung Mitglieder sind bzw. werden können. Nach der Satzung des BDPh handelt es sich hierbei um philatelistische Verbände und um natürliche Personen, die Einzelmitglieder. Nicht unmittelbar Mitglied des BDPh sind jedoch solche Personen, die ohne eigene persönliche Mitgliedschaft im BDPh „nur“ Mitglieder eines der Mitgliedsverbände des BDPh sind. Diesen Personen steht daher auch kein eigenes Antragsrecht an die Mitgliederversammlung zu. Es steht ihnen aber jederzeit frei, ihren „Heimatverband“ dazu zu veranlassen, den gewünschten Antrag als einen eigenen Antrag an die Mitgliederversammlung des BDPh zu stellen."


besten Gruß
stampmix

[1] Seite 12 im Protokoll http://www.bdph.de/fileadmin/Image_Archive/PDF/Protokoll_HV_2013_Heidenheim.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
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