Thema: Begriff POSTFRISCH nun geschützt
HPHV
Am: 03.04.2017 13:49:55
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@
HPHV
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Tatsache ist aber, dass "postfrisch" wirklich geschützt ist.
Nämlich als periodisch erscheinendes Druckwerk der Deutschen Post AG.
So darf kein zweites Druckwerk oder elektronisches Werk mit diesem Titel herausgegeben werden.
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10151
https://www.philaseiten.de/beitrag/149263