Thema: Begriff POSTFRISCH nun geschützt
HPHV Am: 03.04.2017 13:49:55 Gelesen: 9770# 15@  
HPHV [#12]

Tatsache ist aber, dass "postfrisch" wirklich geschützt ist.

Nämlich als periodisch erscheinendes Druckwerk der Deutschen Post AG.

So darf kein zweites Druckwerk oder elektronisches Werk mit diesem Titel herausgegeben werden.
 
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