Thema: Bosnien-Herzegowina Mi. Nr. I bis XIII
Meinhard Am: 04.04.2017 20:04:47 Gelesen: 4637# 1@  
Hallo,

weil ich gerade bei diesem Gebiet bin. Wer hat recht "Kz oder Lz".

Schön wäre es, wenn der Prüfer den "Druck" und auch die "Zähnung" am Attest anführen würde, oder ist zu wenig Platz?

MfG, Meinhard





 
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