Thema: Nachnahmebelege
Postgeschichte Am: 26.03.2009 23:00:28 Gelesen: 169828# 27@  
@ Concordia CA [#25]

Hallo Jürgen,

hier eine Nachnahme aus 1965. Auch hier eine Postsache (Nachnahme), die per Einschreiben versandt wurde.



Der Nachnahmebetrag ist im Gegensatz zu Deinem Beleg handschriftlich. Ich teile Deine Einschätzung hinsichtlich des Eindruckes wegen gleichlautender Beträge. Zeitlich ordne ich gemäß Druckvermerk Deinen Beleg den Jahren 1982/1983 zu: Druckvermerk Ag 114 86 82 + 10 21, wobei die 82 für das Druckjahr steht. Das Druckjahr lässt sich auch bei meinem Beleg so feststellen (G. Surlé KG Berlin 508 BfG 067/ 48 / 64 95), wobei die 64 für das Druckjahr steht.

Der Versand von Nachnahmen per Einschreibsendung dürfte rein aus buchungstechnischen Gründen erfolgt sein. Nachnahmen wurden bei dem Aufgabepostamt wie gewöhnliche Postsendungen behandelt und nicht besonders erfaßt. Lediglich bei der Bestimmungspostanstalt wurden Nachnahmen beim Eingang mit ihrem Betrag im Annahmebuch eingetragen.

Die Aufgabepostanstalt hatte keinen Nachweis der Sendungsaufgabe und konnte den erwarteten Geldeingang nicht überwachen. Als nachzuweisende Postsendung (Paket, Wert- oder Einschreibsendung) versandt, erschien die Nachnahme auch in den Büchern des Absendepostamtes. Nachnahmen von Postämtern als Postsachen versandt, dürften daher in der Regel als nachzuweisende Sendungen (meist Einschreiben oder Paket) anzutreffen sein.

Gruß
Manfred
 
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