Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
drmoeller_neuss Am: 12.04.2017 09:16:01 Gelesen: 19060# 37@  
Fassen wir einmal zusammen: Die professionellen Prüfzeichenverfälscher lassen sich durch das Markenrecht nicht beeindrucken. Wenn sich das Geschäft mit gefälschten Prüfzeichen lohnt, wird es eben in Länder verlagert, die rechtlich von Deutschland aus nicht greifbar sind. Das läuft bei Uhren und Markentextilien genauso.

Greifen kann man natürlich die kleinen Fische, also z.B. Händler, denen gelegentlich ein gefälschtes Prüfzeichen durchrutscht. Ob sich damit der BPP als "Abmahnverband" einen Gefallen macht, möchte ich einmal dahinstellen, sind die betroffenen Händler doch selbst Opfer. Im übrigen wird man als ebay-Verkäufer das Risiko einer Abmahnung dadurch einschränken, indem man die Briefmarkenrückseiten einfach nicht mehr abbildet, sondern nur schreibt "mit dem üblichen Prüfstempel auf der Rückseite". Der Fälschungsbekämpfung wäre damit ein Bärendienst erwiesen.

Gefühlt 90% der Sammler wissen nicht, wie ein Prüfstempel aussieht. Da brauche ich keinen BPP-Stempel zu fälschen. Ich könnte auch "Hotzenplotz APR" auf meine nachgummierten Marken stempeln, das erfüllt auch seinen Zweck.

Nochmal mein Ratschlag an alle Prüferverbände: Klärt Eure Kunden, sprich Sammler, auf. Leider gibt es noch viele Vorurteile, was Prüfkosten und -dauer anbelangt. Eine Broschüre sollte sich mit Hilfe des Händlerverbandes für die Prüferverbände kostenneutral auflegen lassen.

Leider ist der BPP auf der kommenden Briefmarkenmesse in Essen nicht vertreten. Ich hoffe, dass der VP auf seinem Stand das Prüfwesen würdig repräsentieren kann.
 
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