Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
Holzinger Am: 13.04.2017 11:15:03 Gelesen: 18594# 45@  
@ bovi11 [#44]

Nur ein Gedanke:

Wie sieht das juristisch aus, wenn die "Fälschungsbekämpfung" (ich formuliere das einmal bewußt so) mit mehreren "Scheinlistungen" diese Artikel - evtl. sogar noch mit höheren Geboten als real ist - kauft und dann einfach nicht bezahlt.

1. Es fallen für den Anbieter die Gebühren an
2. Die Rückerstattung ist auch zeitaufwendig
3. Bei mehrfachem Auftreten sperrt ebay und neue Listungen müssen geschaffen werden
4. Die neuen Angebote unter dem neuen Namen müssen eingestellt werden
5. Ganz wichtig: andere (ahnungslose) Käufer werden überboten und erhalten so keine Fälschungen
6. Evtl. kann man dann davon ausgehen, daß solch eine mehrfache "Belastung" der nicht erreichbaren (ausländischen) Verkäufer sie so nervt, daß keine Einstelleungen mehr erfolgen.

Utopie, juristisch nicht vertretbar usw.?
 
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