Thema: Notopfer Berlin: Marken und Belege
bovi11 Am: 25.04.2017 08:51:28 Gelesen: 105522# 59@  
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Vorausentwertung durch Absenderfreistempel

Unter dem Begriff Vorausentwertung wird jede Art von Entwertung von Wertzeichen verstanden, die vorgenommen wird, bevor die Sendung bei der Post eingeliefert wird. Hierunter fallen nicht nur die Vorausentwertungen, die durch Postverwaltungen erfolgen, sondern auch diejenigen, die durch die Absender der Postsendungen angebracht werden. In Deutschland sind dies nach 1945 nur die in wenigen Exemplaren bekannt gewordenen Freimarkenstempler des Deutschen Reiches sowie seit 1979 die Absenderstempler für Massendrucksachen. Daneben gibt es Vorausentwertungen der Notopfermarken durch die Besitzer von Absenderfreistempelmaschinen. Die Notopfermarke war in die obere rechte Ecke eines Briefes zu kleben und danach frei zu stempeln, ehe die Sendung aufgeliefert wurde. Der rote Stempel entwertet die Marke im Voraus.

In der Anfangszeit lassen sich aufgrund verschiedener Verfügungen 4 Perioden unterscheiden:

vom 1.12.1948 bis zum 9.12.1948 Abgabepflicht durch Notopfermarke
vom 10.12.1948 bis zum 12.12.1948 Notopfermarke oder Barzahlung
vom 13.12.1948 bis zum 21.1.1949 Barzahlung
ab 22.1.1949 Notopfermarke oder Barzahlung

Hier eine Abrechnung für freigestempelte Sendungen ohne Notopfermarken:



Hier Belege, bei denen die Notopferabgabe bar verrechnet wurde:




Barverrechnungsstempel und Freistempel:



Fälschung eines Verrechnungsstempels:



Achtung: Der letztgenannte Beleg ist noch auf dem Markt. Er wurde vor gut einem halben Jahr noch von einem absolut seriösen Auktionshaus versteigert, dann aber zurückgenommen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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