Thema: Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?
Markus Pichl Am: 04.05.2017 14:45:26 Gelesen: 4004# 1@  
Hallo,

dem Sachbearbeiter, des nachstehend verlinkten Auktionsloses, ist ein Beschreibungsfehler unterlaufen.

https://www.philasearch.com/de/i_9225_108598/350_Saar/9225-A156-3783.html

Soll heißen, die im Attest niedergeschriebene Qualitätsangabe: "Leichte Eckzahnrundung oben links, sonst einwandfrei." wurde ausversehen nicht korrekt zitiert und es heißt stattdessen in der Losbeschreibung: "Die Qualität ist einwandfrei.". Nach meiner Meinung ein typischer Copy-&-Past-Fehler, wenn ein Sachbearbeiter mehrere Lose aus gleicher Prüfsendung hintereinander erfasst und zwischengespeicherte Textteile für das nächste Los wiederverwendet.

Dieser Beschreibungsfehler ist dennoch rettbar, durch entsprechende Ansage des Versteigerers bei Aufruf des Auktionsloses im Auktionssaal (schriftliche Bieter kann das Auktionshaus ebenso benachrichtigen) oder ganz einfach durch das Zurückziehen selbigen und korrigierter Neuaufnahme in der nächsten Auktion.

Jetzt ist mir aber, bei Ansicht des Auktionsloses, zusätzlich aufgefallen, dass die Beschreibung des attestierten Aufdruckplattenfehlers im Attest, nicht wirklich einen Sinn ergibt - auch wenn sie so im Michel-Katalog vorgegeben ist.

Im Michel-Katalog heißt es:

K I = Querbalken des "e" ausgebrochen, oberer Bogen des "e" noch geschlossen.

K II = wie K I, jedoch zusätzlich oberer Balken des "e" gebrochen.

Eine korrekte Beschreibung des Aufdruckplattenfehler K II müßte somit heißen:

K II = wie K I, jedoch zusätzlich oberer Bogen des "e" gebrochen.

Warum dem Attestaussteller, Herrn Braun BPP, dies augenscheinlich noch nicht aufgefallen ist, dass das "e" in diesem Aufdruck oben nun einmal einen Bogen und keinen Balken hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich bin guter Dinge, dass der Attestaussteller über die notwendige Kompetenz verfügt, die fehlerhafte Beschreibung im Michel ändern zu lassen und/oder sie in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass Prüfer derart fehlerhafte Beschreibungen aus dem Michel in ihre Expertisen übernehmen müssen.



Nebenbei möchte ich vermerken, dass ich weder Einlieferer oder Sachbearbeiter von dem verlinkten und auch anderswo diskutierten Los bin.

MfG
Markus
 
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