Thema: Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?
Markus Pichl Am: 04.05.2017 18:58:45 Gelesen: 3838# 5@  
@ quinte [#2]

Hallo quinte,

dass es sich um den Kreisgitterstempel "ST. WENDEL * * a" handelt, ist durch den Bruch in der unteren Sehne der Datumsbrücke erkenntlich.

"7-8 N" ist mir im Moment ein Rätsel, da ich selbst, bezüglich der Stundenzahlen, nur "7-8 V" nachvollziehen kann und ich auch nicht wüßte, warum man in St. Wendel die Uhrzeit "7-8 N" verwendet haben sollte? Rein theoretisch war die Uhrzeit mit "N" aber am Gerät wohl einstellbar.

Eine zeitgerechte Entwertung kann man im Vergleich mit weiteren datierbaren Stempelabschlägen prüfen. Optimal geht dies natürlich, wenn die Vergleichsabschläge vom selbigen Tag stammen und sich auf unverfänglichem Belegmaterial befinden. In der Regel müssen aber zeitnahe Abschläge zum Vergleich herhalten und nur der glückliche Umstand vermag es, dass einer vom selbigen Tag im Vergleichsmaterial vorhanden ist. Abgeglichen wird dann die Stempelfarbe und der Gerätezustand.

Am Bild sieht die Tageszahl eher nach einer "13" aus, könnte am Original aber auch eine "18" sein (das Bild ist zwar nicht schlecht, aber nicht sonderlich groß). Am Bild gefällt mir auch die Stempelfarbe nicht wirklich, aber auch dies kann täuschen. Zumindest wurden im Jahre 1921 zahlreiche sogen. Trübsbach-Briefe aus St. Wendel versendet und persönlich entwickle ich dann innerlich eine gewisse Skepsis gegenüber höherwertigen Marken, die aus solchen Orten stammen, in denen viele Briefe von Händlern versendet wurden.

Im Moment gehen wir einfach einmal davon aus, dass insgesamt drei Prüfer den Stempel bezüglich Echtheit richtig beurteilt haben.

Der Auktionator erhielt von mir vorhin eine entsprechende email und selbstverständlich auch einen Hinweis, auf den sich in unsäglicher Art entwickelnden Thread in einem anderen Forum. Dort wurde sogar zwischenzeitlich unterstellt, man habe mit Absicht eine falsche Losbeschreibung formuliert (was ein Wahnsinn!). Das Los ist auch schon nachvollziehbar zurückgezogen (man betätige den im Erstbeitrag stehenden Link).

Mittlerweile habe ich auch einen Abschlag von diesem Stempelgerät gefunden, wenn auch aus 1923, der die Uhrzeit "7-8 N" zeigt. Somit ist die Theorie bestätigt.

MfG
Markus
 
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