Thema: Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?
Markus Pichl Am: 04.05.2017 20:42:53 Gelesen: 3767# 7@  
@ quinte [#6]

Hallo quinte,

wenn ein Stempelabschlag keine Merkmale hergibt, dass er durch solche einem bestimmten Stempelgerät zuordnungsbar wird, dann kann man als Prüfer nicht wirklich einen Abgleich vornehmen und den Stempel nicht als einen echten und zeitgerechten Abschlag prüfen.

Ausnahmen, mögen die Regel bestätigen. Diese Ausnahmen sind m.E. aber eher im klassischen Bereich zu suchen. Soll heißen, zeigt z.B. ein Teilabschlag eines nicht näher bestimmbaren Vierringnummernstempels auf einer Thurn und Taxis MiNr. 10 Merkmale, die typisch für echte Entwertungen sind, so kann man schon eher von einem echten Abschlag ausgehen, da in ungebrauchter Erhaltung die Marke um ein zigfaches seltener und teurer ist.

Letztendlich ist eine auf "echt" lautende Prüfung immer nur eine Annahme. Von Vorteil ist, wenn diese Annahme, aufgrund von vielerlei Merkmalen im Abgleich mit umfangreichen Vergleichsmaterial, mit einem höchs möglichen Prozentsatz verbunden ist. Dieser Prozentsatz endet, wie beim Vaterschaftstest, bei 99 Prozent und irgendetwas hinterm Komma. Je fälschungs- bzw. verfälschungsgefährdeter eine Marke ist, sollte der Prozentsatz für die Annahme "echt" weitaus höher liegen, als bei einer in Masse vorkommenden. Was als "prüfbar" gilt, hat sich im Laufe der Jahre, vor allem in Bezug von Stempelechtheit, immer weiter verschärft und dies aus gutem Grund.

MfG
Markus
 
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