@ Markus Pichl
[#1]Hallo Markus,
um die Eingangsfrage
Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?zu beantworten:
Natürlich muß der Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog nicht übernehmen.Das gäbe auch wenig Sinn, denn wenn der Katalog fehlerhafte Angaben enthält, gibt es keinen plausiblen Grund, den Fehler zu übernehmen und weiter zu verbreiten.
Wenn der Prüfer beispielsweise neuere Erkenntnisse hat, muß er naturgemäß nicht warten, bis diese Eingang in den Katalog - Michel oder sonstwas - gefunden hat.
Grüße
Dieter