@ kauli
[#6141]Falls noch Zweifel bestehen: Im Abstimmungsgebiet Marienwerder waren die Reichsmarken während der Abstimmungszeit nicht gültig! Hier wurde also nach Vorschrift gehandelt: Frankatur nicht anerkannt, doppelter Fehlbetrag als Nachporto ausgewiesen und vom Empfänger eingezogen. Wobei es aus der Abstimmungszeit ähnliche Belege gibt, die ohne Nachporto zugestellt wurden.
Erst nach dem 16.08.1920 durften Reichsmarken wieder verwendet werden, in der Übergangszeit bis zum 13.09.1920 war eine Verwendung der Abstimmungsmarken (auch als Mischfrankatur) zulässig.
Viele Grüße,
-Matthias