Thema: Fälschungsbekämpfung: Anbieter bei Ebay auf Dummenfang
bovi11 Am: 25.05.2017 09:37:22 Gelesen: 46819# 28@  
So, wie das hier diskutiert wird, erreicht man die Sammler nicht, die man tatsächlich erreichen möchte.

Viel effizienter ist es, Anbieter beim Namen zu nennen, die konkrete Fälschungen oder Verfälschungen anbieten oder Marken oder Belege irreführend beschreiben.

Die weit verbreitete Ansicht, das sei nicht zulässig, ist falsch!

Irreführend ist beispielsweise das Angebot, denn das Foto zeigt einen ungestempelten Posthornsatz; angeboten wird dagegen ein gestempelter Satz.

http://www.ebay.de/itm/BRD-123-138-kompl-Ausg-gestempelt-1951-Posthorn-/381575886153?hash=item58d7b1f549

Der Bundesgerichtshof und auch die Instanzgerichte urteilen regelmäßig, daß Fotos wesentlicher Bestandteil des Angebots sind. Hier ein recht anschauliches Urteil des mit Abstand größten deutschen Oberlandesgerichts, des OLG Hamm:

https://openjur.de/u/854353.html

Ebenso irreführend ist die Angabe des Katalogwerts in diesem Angebot (Katalogwert: 2200 Euro laut Michel Dt. Spezial 2016), denn im Michel Spezial steht ausdrücklich, daß die angegebene Bewertung nur für absolut einwandfreie und attestierte Marken gilt. Von einem Attest sehe ich in dem Angebot allerdings nichts.

http://www.ebay.de/itm/BRD-123-138-kompl-Ausg-postfrisch-1951-Posthorn-/381317673643?hash=item58c84df2ab

Viele Feiertagsgrüße

Dieter


 
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