Thema: Fälschungsbekämpfung: Anbieter bei Ebay auf Dummenfang
bovi11 Am: 25.05.2017 14:05:57 Gelesen: 46646# 39@  
@ Briefmarkentor [#38]

... der Ansatz ist falsch. Da kann man melden, bis man umfällt.

Wie ich schon geschrieben habe, droht den Anbietern bei einer Löschung des eBay-Angebots letztlich nichts. Das Angebot erscheint in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit erneut und das Karussell dreht sich erneut.

Genau das ist bei der von mir beschriebenen Vorgehensweise anders. Der Spuk ist in kürzester Zeit vorbei.

Da bekommt man sicherlich nicht alle schwarzen Schafe aus dem Verkehr gezogen, aber jedenfalls einen großen Teil. Erfaßt werden die in Deutschland oder in den westeuropäischen Ländern sitzenden Kandidaten und zwar sowohl die gewerblichen als auch die, die zwar "privat" auftreten, tatsächlich aber in gewerblichem Umfang handeln.

Für den BDPH wäre das sicherlich leichter, als für einen Händler.

Nachteil des Verbands: Er muß am Landgericht klagen, das am Sitz des Gegners zuständig ist. Der abmahnende Händler hingegen hat den sog. fliegenden Gerichtsstand und kann z.B. das Landgericht Bochum anrufen. Die dortigen Kammern für Handelssachen verfügen über die erforderliche Kompetenz.
 
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