Das eingangs zitierte Urteil des OLG Karlsruhe behandelt eine zivilrechtliche Angelegenheit aus einem Kaufvertrag. Hier wird geprüft, was der Verkäufer liefern mußte.
Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ist grundsätzlich anders. Hier ist Streitgegenstand, ob die angesprochenen Verkehrskreise über die Eigenschaften der angebotenen Waren getäuscht werden.