@ Holzinger
[#34] "Neben dem "Reklameffekt" bei der soliden Bildnutzung (z. B. in Beiträgen/Foren) wäre evtl. auch noch die rechtliche Seite zu sehen. Wenn Geschäftsbedingungen die zweckendfremdende Nutzung verbieten würde, hätte man da nicht eine rechtliche Handhabe - Löschung/Abmahnung o.ä. Das müßte natürlich juristisch geprüft werden."Urheberrechte sind nicht davon abhängig, daß in irgendwelchen Geschäftsbedingungen eine widerrechtliche Nutzung verboten wird. Das Verbot besteht so oder so.