Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11 Am: 31.05.2017 21:44:44 Gelesen: 38972# 35@  
@ Holzinger [#34]

"Neben dem "Reklameffekt" bei der soliden Bildnutzung (z. B. in Beiträgen/Foren) wäre evtl. auch noch die rechtliche Seite zu sehen. Wenn Geschäftsbedingungen die zweckendfremdende Nutzung verbieten würde, hätte man da nicht eine rechtliche Handhabe - Löschung/Abmahnung o.ä. Das müßte natürlich juristisch geprüft werden."

Urheberrechte sind nicht davon abhängig, daß in irgendwelchen Geschäftsbedingungen eine widerrechtliche Nutzung verboten wird. Das Verbot besteht so oder so.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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