Thema: Nachnahmebelege
Postgeschichte Am: 13.04.2009 23:07:37 Gelesen: 169584# 35@  
@ bernard [#30]

Hallo Bernard,

Pete [#31] hat zur Lösung des Problems einen ersten Ansatz, BD [#34] die rechtlichen Voraussetzungen zur Erklärung der Lagergebühr präsentiert. Vielleicht führen meine Ansichten zur Lösung des Problems.

Das Paket ist am 2. Mai 1922 beim Postamt eingegangen. Die Benachrichtigung ist dem Empfänger am gleichen Tag oder am 3. Mai zugegangen. Zumindest hat er am 3. Mai 1922 um eine Zahlungsfrist gebeten, dies ist aus dem Vermerk auf der Rückseite der Paketkarte lesbar. Für die Vorzeigung wurden 1,50 Mark erhoben und in Form von Briefmarken auf der Rückseite angebracht (Stempel müsste -3.5.22 10-11V. lauten). Am 9.5.22, dem Tag der wiederholten Vorzeigung, zahlte der Empfänger die Lagergebühr von 3,75 Mark, sowie die 1,50 Mark für die zweite Vorzeigung und verlangte abermals Frist bis 15.5.1922. Diese Berechnung müsste auf dem unteren Zettel ersichtlich sein, warne aber davor, den oberen abzulösen, da die Schrift verlaufen könnte!

Die Berechnung der ersten Lagergebühr:

Eingang des Paketes am 2.5.1922
Vorzeigung der Nachnahme am 3.5.1922
Lagerfrist vom 4.5. - 8.5.22 (5 Tage x 0,75 = 3,75 Mark)
Der Tag des Einganges und der Ausgabe bzw. wiederholte Vorzeigung zählen nicht mit.

Am 9.5. muß die zweite Vorzeigung erfolgt sein. Der untere Zettel auf der Vorderseite wird den richtigen Tag enthalten. Ohne Kenntnis dieses Tages lässt sich, da auch der Aushändigungstag nicht angegeben ist, die exakte Berechnung der weiteren Lagergebühr nur anhand des Berechnungsbeispieles nachvollziehen:

Ausgehend von der zweiten Vorzeigung am 9. Mai hätte die Lagerfrist vom 10.5. an begonnen (Vermerk auf der Rückseite zeigt 10.5. als Beginn der Lagerfrist?) und am 14.5. geendet (5 Tage x 0,75 Mark). Das Paket wäre dann am 15.5. an den Empfänger nach Zahlung der Lagergebühr von 3,75 Mark und sofern angefallen 1,50 Mark für die erneute Vorzeigung ausgehändigt worden.

Die Berechnung der zweiten Lagergebühr:

2. Vorzeigung am 9.5.1922
Lagerfrist vom 10.5. - 14.5.22 (5 Tage x 0,75 = 3,75 Mark)
Auch hier zählen die wiederholte Vorzeigung bzw. Ausgabe der Nachnahme nicht mit.

Dies dürfte m.E. die Erklärung der Lagergebühr sein. Vielleicht kannst Du anhand des Originals weitere Einzelheiten aus dem abgedeckten Gebührenzettel oder den handschriftlichen Vermerken erkennen.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Beleg.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
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