Thema: Nachnahmebelege
Postgeschichte Am: 18.04.2009 13:31:10 Gelesen: 169581# 38@  
@ bernard [#37]

Hinsichtlich der möglichen Portoberechnung sind schon eine Reihe von Hinweisen gegeben worden, die ich noch einmal kurz zusammenfassen will.

Das Porto für das Nachnahmepaket, das 18 Mark zuzüglich 1,50 Mark Vorzeigegebühr betrug, wurde in Briefmarken des Deutschen Reiches auf der Paketkarte aufgeklebt. Die Vorzeigegebühr für die erste Vorzeigung am 3.5.1922 wurde vom Empfänger also schon im Voraus entrichtet. Der Empfänger verlangte am 3.5.1922 eine Frist zur Zahlung des Betrages und mußte diese zweite Vorzeigung mit 1,50 Mark bezahlen. Diese Vorzeigegebühr wurde in Memelmarken dokumentiert.

Zur weiteren Erklärung, insbesondere warum nicht weitere Vorzeigegebühren in Höhe von 1,50 Mark angefallen sind, muß die Postordnung herangezogen werden. Diese spricht nur von einer 1. und 2. Vorzeigung. In Einzelfällen konnte die Frist der 2. Vorzeigung verlängert werden. Ob hierfür eine weitere Vorzeigegebühr anfiel ist aus den Erläuterungen zur Postordnung nicht ersichtlich. Ich bezweifele auch, daß diese erneute Vorzeigegebühr anfallen konnte, da es ja keine weitere Vorzeigung gab, sondern die Frist der 2. Vorzeigung verlängert wurde. Die Gebühren sind m.E. korrekt berechnet worden.

Falls mir am 6. und 7. Mai genügend Zeit bleibt, kann ich mir den Originalbeleg gerne mal anschauen.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
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