Thema: Stiftung Philatelie: Wo sind die Millionen hin ?
Jürgen Häsler Am: 19.06.2017 12:33:51 Gelesen: 34510# 49@  
@ Richard [#48]

Hallo Richard,

vielen Dank für Deinen konstruktiven Beitrag.

Ich werde Deinen Rat beherzigen und alle Beiträge lesen, bevor ich ein Statement abgebe.

Eines jedoch vorweg:

Die Stiftung für Philatelie und Postgeschichte unterliegt, weil ihr Sitz nach § 1 Abs. 3 der Stiftungsverfassung in Frankfurt am Main liegt, dem Stiftungsgesetz des Landes Hessen. Hier gilt also Landesrecht, die meisten deutschen Bundesländer haben eigene Stiftungsgesetze.

Ich wohne in Baden-Württemberg, dort gilt also ein anderes Gesetz als für die Stiftungen in Hessen.

Viele ehrenamtlich Tätige fürchten zu Unrecht Regelungen wie diejenige in § 8 des Stiftungsgesetzes des Landes Hessen:

§ 8 StiftG - Haftung der Stiftungsorgane


Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung ihrer Obliegenheiten sind sie unbeschadet von Haftungsvorschriften in anderen Gesetzen der Stiftung gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Wenn gute Philatelisten in ehrenwerter Absicht gehandelt haben, kann allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorhanden gewesen sein.

Niemand aus diesem Personenkreis muss also Angst vor der Wahrheit haben oder fürchten, wegen einer Tätigkeit im Kuratorium oder im Vorstand in Regress genommen zu werden.

Unbegründete Ängste führen leider oft zu einer "Mauer des Schweigens".

Beste Grüße
Jürgen Häsler
 
Quelle: www.philaseiten.de
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