Thema: Die neue Satzung des BDPh - streng geheim !
stampmix Am: 19.06.2017 19:40:16 Gelesen: 17525# 27@  
@ Bodo A. von Kutzleben [#25]

Ich sage immer, wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man ja den Satzungsentwurf jetzt und jederzeit veröffentlichen. Wer möchte, dass zukünftig sich niemand mehr sich für die Arbeit der Landesverbände und des BDPh interessiert, der handelt so wie jetzt!

Die Handlungsweisen des Rumpfvorstandes sind schon längst nicht mehr vernünftig.

Ich möchte folgendes zu bedenken geben: Vorschläge für eine Satzungsänderung kann jedes Mitglied einreichen. Es bedarf hier nicht der (Vorab)-Veröffentlichung oder gar Abstimmung mit anderen. Eine Anlage zur Einladung mit Tagesordnung reicht. Wir erleben hier nur das Machtspiel des Verwaltungsrates, der sich seiner absolut beherrschenden Position bewusst ist. Wie ich oben schon schrieb:

Warten wir doch ab, wie eine (oder zwei oder drei) Handvoll Mitgliedsverbände ihre Zukunft im Dachverband BDPh mit einer überarbeiteten Satzung gestalten will.


@ Freier Friese [#17]

natürlich werden Satzungsentwürfe der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat sich nur auf einen gemeinsamen Satzungsentwurf geeinigt. Dieser wird im August veröffentlicht, auch für alle Einzelmitglieder.

Ich würde dem Verwaltungsrat empfehlen, die "einmütig beschlossene Satzung" nicht nur sich selbst zuzuschicken. Viel interessanter wäre eine belegbare, fristgerechte Antragstellung bei der Geschäftsstelle des BDPh. Manchmal können solch übersehene Kleinigkeiten ganz ohne Verschwörungstheorie das Aus für allzu selbstgefällige Attituden sein. Und was soll eine Veröffentlichung eines Antrages auf Satzungsänderung vor der HV in der Philatelie? So tun, als ob man an der Meinung der Nichtmitglieder (die in den Ortsvereinen organisierten Sammler) interessiert sei? Scheinheilige Heuchelei! Denn für eine konstruktive Diskussion ist es dann zu spät. Mitteilen könnte man den 34.500 Nichtmitgliedern zur Not die verabschiedete Satzung. Wenn´s jemanden glücklich macht.


@ BSC Villingen [#20]

Die schnelle Abwicklung der HV am 09.09.2017 könnte allerdings auch dadurch gesichert werden, dass man mich persönlich zum Vorgespräch am 08.09.2017 bittet. Dann kungele ich bereitwillig mit und kann am Folgetag diskussionslos "durchwinken".

Ja, das ist so eine Sache. Und lassen wir uns überraschen, ob eine überarbeitete Satzung die rechtlich angreifbaren Regelungen der bestehenden Satzung heilt. Eine davon zitiere ich aus der Satzung:

§10 - Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat repräsentiert die Mitglieder des BDPh.
(2) Mitglieder des Verwaltungsrates sind die Vorsitzenden der Verbände.
...


Fällt dir was auf? Der Verwaltungsrat repräsentiert die (gemeint sind alle) (1) Mitglieder des BDPh, also die Handvoll Verbände und die ca. 2.500 Einzelmitglieder. Mitglieder des Verwaltungsrats sind (2) die Handvoll Verbandsvorsitzenden. Und die 2.500 Einzelmitglieder? Sie sind faktisch satzungsgemäß vom Vereinsleben im BDPh ausgeschlossen. Noch Fragen? Das einzige und ausschließliche Recht ist deine 0,003% Stimme bei der HV; und auch die nimmt man dir satzungsgemäß weg, wenn du nicht dein Basisrecht aktiv fristgerecht einforderst und dazu bei der HV erscheinst. Erkläre mir mal, was du da willst?

Was bleibt? Einzelmitglied im BDPh heißt: Zeitschriftenabonnement mit etwas WirGefühlZirkus alle 2 Jahre. Normalerweise. Da in letzter Zeit die Berichterstattung über champagnerschlürfende, braunbeschuhte Smokingträger ausbleibt, wird der Zirkus auf großer Bühne in den Foren gegeben. Leider ohne Bildchen. Aber es bleibt spannend.

mit bestem Gruß
stampmix
 
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