Hallo,
hier noch eine weitere Besonderheit, welche es bei den ungezähnten Probedrucken auf Kanzleipapier zu verzeichnen gilt.
MiNr. 218 PU2 im Viererblock mit Abstempelung des Dienstsiegels der Postverwaltung: "GENERALDIREKTION DER WÜRTT. POSTEN U. TELEGRAPHEN". Diese Dienstsiegelabstempelung ist gemäß Fotobefund Winkler BPP bisher nur bei Probedrucken 218 PU2 bekannt geworden.
MfG
Markus