Thema: Zur Diskussion: Die neue Satzung des BDPh im Entwurf
stampmix Am: 22.06.2017 06:53:17 Gelesen: 6918# 12@  
@ BSC Villingen [#11]

Natürlich hat unser werter Verwaltungsrat nur den Schwanz der Katze aus dem Sack gelassen, der Rest des Raubtieres steckt immer noch im sprichwörtlichen Sack.


Du hast es schon entdeckt? Ich bin noch immer auf der Suche. Ich vermute mal, die "ArGe-Direktmitglieder" verstecken sich in der Beitragsordnung, die sich auch noch versteckt.

Deshalb möchte ich noch beim unscheinbaren

§4(2): Mitglieder, die nach § 4 Abs. 6c dieser Satzung keinen oder nur einen reduzierten Beitrag zahlen und Mitglieder von Vereinen und Jugendgruppen, die bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt bleiben, erhalten keine Verbandszeitschrift „philatelie“

bleiben. Ich frage mich, was ein reduzierter Beitrag ist? Bei gleicher (Vereins/Verbands)-Leistung müssten für alle Mitglieder der gleiche Beitrag erhoben werden. Den könnte man dann in der Beitragsordnung für umrissene Teilgruppen, aus welchen Gründen auch immer, reduzieren - unter Entfall der "philatelie". Was bedeutet das? Regelbeitrag 42 Euro/Jahr (z.B. Einzelmitglieder) und reduzierter Beitrag von 15 Euro/Jahr (z.B. Verbandsmitglieder) ohne "philatelie"? Dürfte bei Beschlußfassung einer "Beitragsordnung" ein Mitgliedsverband seine tausende Stimmen überhaupt wirksam einsetzen um gegebenenfalls unterschiedlich hohe "Regelbeiträge" zu seinen Gunsten festzulegen? Fragen über Fragen.

mit bestem Gruß
stampmix
 
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