Thema: Zur Diskussion: Die neue Satzung des BDPh im Entwurf
DL8AAM Am: 22.06.2017 12:17:22 Gelesen: 6803# 13@  
Solche Formuliereungen haben die Satzungen "meiner" (und die der Familie) [meist Sport-] Vereine sämtlichst auch. Habe die gestern mal alle durchgeschaut.

Der Passus "reduzierte Beitragssätze" findet sich (für Sonderfälle) dort auch überall, darunter fallen meist (was man unter der Idee versteht von) Härtefallregelungen, d.h. Einzelfallentscheidungen (auf Beschuß des Vorstands).
"Fixe" reduzierte Beiträge sind i.d.R. Familienmitglieder oder Fördermitglieder (die keine Leistungen des Vereins nutzen), meist mit Stzimmrechtbeschränkungen;
"gestaffelte" reduzierte Sätze sind meist Kinder/Jugendliche (meist auch mit Stimmrechtsbeschränkungen)/Studenten [wenn Kindergeld]/"Wehrdienstleistende" (und deren Äquivatente...) sowie Behinderte. In einer steht noch Senioren "ab einer 50jährigen Vereinsmitgliedschaft" (in einem Verein ist man ab dann sogar vollkommen beitragsfrei, wie auch "Ehrenmitglieder"). Diese "fixen/gestaffelten" reduzuierten Sätze werden i.d.R. durch die MV beschlossen, im Gegensatz zu den Einzelfallentscheidungen" des Vorstands.

Die Geschäftsordnungen geben sich die Vorstände (oder Vereins"gremien", die es betrifft) selbst, diese werden i.d.R. nicht durch die MV beschlossen, (auf Nachfrage) i.d.R. aber auf der MV vorgelegt.

In der Regel die Vereine diese allgemeinen Passagen aus Mustersatzungen.

Thomas
 
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