Thema: Zur Diskussion: Die neue Satzung des BDPh im Entwurf
stampmix Am: 22.06.2017 14:26:25 Gelesen: 6721# 14@  
Dank der frühzeitigen Veröffentlichung hier im Forum ist ja noch ausreichend Zeit, den Antrag zu überarbeiten:

Neu formuliert ist:

§8 Aufgaben der Hauptversammlung

§8.1: Die ordentliche Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
...
§8.1(g): Beschlussfassung über Anträge. Anträge an die Hauptversammlung können nur von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 20 Einzelmitgliedern gestellt werden und sind der Bundesgeschäftsstelle spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung zuzusenden.


Also bei 20 Mitstreitern kann ich künftig einen Antrag "spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung" zusenden?

unverändert in der Satzung:

§7 Hauptversammlung
...
§7.3: Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Frist von drei Monaten einberufen. Anträge zur Hauptversammlung müssen mindestens zwei Monate vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle des Bundes eingegangen sein. Die Tagesordnung ist mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben. Die Einberufung und die Bekanntgabe der Tagesordnung sind in der Verbandszeitschrift des Bundes zu veröffentlichen.


Nach §7.3. müsste der Antrag "mindestens zwei Monate vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle des Bundes eingegangen sein". In mehrerlei Hinsicht eine völlig andere Frist und Formulierung.

Spannend wird der neue §8.1(g) - also Antrag spätestens 1 Monat vorher irgendwie zusenden (muss er dann auch eingehen?) - im Kontext mit §7.3: "Die Tagesordnung ist mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben.". Das dürfte in der Tat schwierig werden.

Es ist ja noch Zeit und vielleicht wird der einmütig verabschiedete Entwurf ja nochmals überarbeitet? Vielleicht reicht es dann sogar zur Einstimmigkeit.

mit bestem Gruß
stampmix
 
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