Thema: Zur Diskussion: Die neue Satzung des BDPh im Entwurf
WPhV Stuttgart Am: 22.06.2017 23:58:37 Gelesen: 6448# 16@  
@ BSC Villingen [#15]:

Da mir nahegelegt wurde, nicht mehr auf philaseiten.de zu schreiben und ich diesen Wunsch respektiere, ist dies mein letzter Beitrag

Wir hoffen, dass das eine dem Trend der Zeit entsprechende Fake-News ist. :-)

Zurück zum Satzungsentwurf:

Unser geschätzter Nervtroll bzw. Mastermind Rumpelstilzchen hat inzwischen auch den Satzungsentwurf "als juristischer Laie" (wie er betonte) überflogen und äußerte sich uns gegenüber wie folgt dazu:

"Hab' ich es Euch nicht gesagt!!! Alte wie neue Satzung voll gegen Ortsvereine! Nehmen wir "§2 Zweck und Aufgaben", also die DNA des BDPh. Was steht da unter (3a)? "[..] Vereine [..]". Vereine, das ist doch so etwas von unkonkret und beliebig. Was für Vereine? Warum nicht klipp und klar sagen "Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften"?

Oder weiter mit §3(1) "[..] natürliche Personen (Einzelmitglieder)." Immer noch nichts dazugelernt. Auch da hätte man klar Tisch machen müssen, aber so muss ich weiter die Blutdrucksenkungsmittel herstellende Pharmaindustrie subventionieren!

Dann weiter mit §4(1). Das Dumping-Spiel geht weiter: Die Einzelmitglieder bekommen mehr Leistungen, werden aber dafür nirgendwo zusätzlich zur Kasse gebeten. Klarer Wettbewerbsnachteil wieder für die Ortsvereine. Der folgende §4(2) öffnet Tür und Angel für alle Versionen an neuen kreativen Mitgliedschaften ("Arge-Direktmitgliedschaft" usw.). Auch wieder ein klarer Nachteil für Ortsvereine. Und dann das Getue um die Verbandszeitschrift "philatelie". Als ob es eine Strafe wäre, diese zu bekommen. Sie wird missbraucht, um das Preisdumping an Mitgliedschaftsmodellen weiter zu forcieren. Normalerweise müsste der BDPh bestrebt sein, dass so viele Sammler wie möglich die "philatelie" bekommen, zumal der Stückpreis umso niedriger wird, je mehr vertrieben werden. Stattdessen macht man die Auflage bewusst kleiner und damit die "philatelie" teurer, was letztendlich die Ortsvereine bezahlen werden müssen. Ohjeohjeohje. Und dann weiter das alberne Getue mit Verwendung der Bezeichnung und des Logos vom BDPh (§4(4)(5)). Also ein Ortsverein muss beispielsweise den Bundesvorstand fragen, ob er das BDPh Logo auf seiner Homepage verwenden darf (§4(5)). Zum Glück hat der Bundesvorstand sonst nichts Wichtigeres zu tun.

Und wenn man schon nicht die unsäglichen Einzelmitgliedschaften abschaffen will, dann hätte man unter §(6b), wenn man denn auf gut schwäbisch cojones gehabt hätte, den fünffachen Beitrag im Vergleich zur Verbandsmitgliedschaft eines Ortsvereinsmitglieds (wie einst bei Einführung der Einzelmitgliedschaften 1996) festschreiben können. Aber nein, das könnte ja den Ortsvereinen helfen. Und dann weiter mit §(6c), was nur zum Nachteil der Ortsvereine wirken wird, weil wie bei §4(2) Tür und Angel für alle möglichen Arten von Beitragsmodellen geöffnet werden.

Und wenn man schon Hürden zur Ausübung von Wahlrechten von Einzelmitgliedern aufbaut à la §7(4b) oder §8(1g), dann müsste man doch als Einzelmitglied, wie bei einer Wohn-Eigentümergemeinschaft (WEG), auch das Recht bekommen, Namen und Anschriften aller anderen Einzelmitglieder bzw. Miteigentümer bei einer WEG zu erhalten, damit man bestimmte Quoren zur Ausübung von Wahlrechten auch erreichen kann. Aber nicht mein Problem. Aber wenn das kommen wird, werde ich auch Einzelmitglied, um dann die anderen Einzelmitglieder richtig zu nerven, bis sie endlich in einen Ortsverein eintreten oder ganz austreten.

Ach mich nervt eigentlich das Ganze, auch wenn es zu erwarten war. Nur noch eine Sache zur Krönung; §12 Consilium Philatelicum. Wenn ich das schon höre! Wie schön lateinisch das klingt, wie die mittelalterliche katholische Kirche. Auf gut deutsch: Eine Spitzensportler-Veranstaltung wird per Satzung salbungsvoll in einem Pseudolatein heilig gesprochen und die Bespaßung dann von den Breitensportlern aus den Ortsvereinen subventioniert. Warum gibt es in der neuen Satzung für diese Eliteveranstaltung einen eigenen fetten Paragraphen und für die Ortsvereine, die rund 95% der Was-Auch-Immer-Mitglieder stellen, keinen einzigen? Auch ein Signal dafür, wohin die Reise gehen soll beim BDPh.

Also liebe Kinners, die neue Satzung wird den Ortsvereinen in der Summe noch mehr schaden als die bisherige!"


Nach unserem Mastermind Rumpelstilzchen taugt also der Satzungsentwurf nichts. Es allen recht machen zu wollen, funktioniert weder in der großen Politik noch beim BDPh noch beim WPhV (deswegen haben auch wir beispielsweise im letzten Jahr "bluten" müssen durch "Lebend-Austritte", was bis dahin bei uns seltener war als die Blaue Mauritius). Man muss Farbe bekennen. Was wird gespielt? Kreuz? Pik? Herz? Oder Karo? Alles gleichzeitig geht halt nicht, wie jeder Skatspieler weiß.

Im Satzungsentwurf ist keine Wertschätzung und nichts Hilfreiches für Ortsvereine erkennbar, sondern die Schwerpunkte sind Einzel- und andere Mitgliedschaften und Beitragsmodelle, das Consilium Philatelicum u.a.m.

Dem Landesverband Südwest (LV) droht die Spaltung: Bis zum 30.06.2017 haben die Ortsvereine im LV die Möglichkeit über unsere beiden Anträge abzustimmen, zum einen ob sie das Preis-Dumping der Einzelmitgliedschaften weiter unterstützen wollen und zum anderen ob sie die satzungswidrigen Arge-Direktmitgliedschaften, die mittels vorliegendem Satzungsentwurf durch die Hintertüre eingeführt werden, beibehalten wollen. Bei einem "Weiter So" haben wir das Mandat, zum nächsten LV-Tag den Antrag "Austritt des LV aus dem BDPh" zu stellen. Der vorliegende Satzungsentwurf macht diesen Antrag wahrscheinlich.
 
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