Thema: Portobestimmung von Belegen: Altdeutschland Bayern - Schweiz
bayern klassisch Am: 01.07.2017 09:29:12 Gelesen: 37976# 12@  
Liebe Freunde,

ich möchte an dieser Stelle mal ein Beispiel aus der Praxis zeigen, wie sich die Zeit bereits vor dem raumgreifenden Postvertrag der Südstaaten zur Schweiz mit dem Okt. 1852 änderte, als die Schweiz ein Bundestaat wurde und eine Bundespost ausrief (1.1.1849).



Der 1. Brief aus Röthenbach vom 17.1.1849 lief noch nach altem Muster. Bayern taxierte ihn mit 3 Kr. bis 6 Meilen unter 1/2 Loth bis Lindau, während Zürich ihn 1 Tag später (typische weinrote Tinte) mit seinen 6 Kr. beschwerte und so auf 9 Kr. kam, dazu für den Aargau weitere 4 Kr., so dass die eigentliche Summe von 13 Kr. korrekt im Nenner stand.

Aber da hatte man die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn der Aargau bestand immer noch (seit 50 Jahren!) auf geraden Kreuzerbeträgen und erhöhte (mittig in Rötel) um eben einen Kreuzer auf 14 Kr. die Gesamttaxe.

Folglich: 3 Kr. für Bayern, 6 Kr. für Zürich, 4 Kr. für den Aargau und 1 Kr. extra für den Aargau.



Am 1.7.1851 sah es etwas anders aus: Bayern notierte immer noch seine 3 Kr. nach alter Manier (der DÖPV oder andere Erfindungen hatten hier nichts geändert) bis 6 Meilen und unter 1/2 Münchener Loth (kein Zolloth!), jetzt aber einen Tag später Zürich kamen für die ganze Schweiz 6 Kr. dazu (über 25 bis 40 Wegstunden). Damit hatten wir dann 3 + 6 = 9 Kreuzer. Hätten wir 9 Kreuzer! Denn noch immer galt: Im Aargau keine ungeraden Kreuzerporti! Ja, auch 1851 noch war dies zu bedenken von den mit Bayern kartenschließenden Poststellen der Schweiz, so dass Zürich gleich auf 10 Kr. erhöhte. In jedem Fall war er so schon 4 Kr. günstiger geworden und ab 1852 sollte sich dies nochmals reduzieren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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