Thema: Privatpost - Versand über Deutsche Post
Stefan Am: 02.07.2017 10:28:01 Gelesen: 6938# 11@  
@ hopfen [#9]

Im übrigen hätte ich mir zu diesem Thema mehr Interesse erwartet - immerhin sind diese Doppelfrankierungen (es gibt auch Belege mit PP-Briefmarken, die dann doch der Deutschen Post übergeben wurden) wegen zwei unterschiedlicher Post-Versender nicht alltäglich. Ergo: ein (neues) Sammelgebiet tut sich auf - nicht nur national sondern auch international mit der dann auch noch zu klärenden Frage nachdem WARUM - warum Übergabe an die Deutsche Post?

Das Thema der Doppelfrankierung ist etwa so alt wie die ersten Postmitbewerber (Brief) in Deutschland und ein gängiges Verfahren. Die ersten Lizenzen wurden für eine Betriebstätigkeit ab dem Jahr 1998 vergeben. Es gilt nicht pauschal immer ein doppelt bezahltes Porto. Bitte hier m.E. zwei grundsätzlich verschiedene Varianten unterscheiden:

1. Frankierung der Sendung durch den Postmitbewerber für die Eigenzustellung + kurze Zeit später zusätzlich DPAG-Frankierung durch den Postmitbewerber oder damit beauftragten Dienstleister, d.h. bei Letzterem im Regelfall ein Konsolidierer, im Einzelfall auch auch die DPAG selbst durch den Frankierservice (Postfreistempel) oder die Posttochter Deutsche Post Inhaus Services (K4000).

Sowohl die Frankierung für die Eigenzustellung als auch die DPAG-Frankierung würde dem Absender im Nachhinein in Rechnung gestellt (wobei in diesem Fall entweder das Porto für die Eigenzustellung ODER das Porto für die DPAG-Frankierung Rechnung gestellt würde).

2. Frankierung der Sendung durch den Absender mittels Briefmarke(n) + kurze Zeit später zusätzlich DPAG-Frankierung durch den Postmitbewerber oder damit beauftragten Dienstleister, d.h. bei Letzterem im Regelfall ein Konsolidierer, im Einzelfall auch auch die DPAG selbst durch den Frankierservice (Postfreistempel) oder die Posttochter Deutsche Post Inhaus Services (K4000).

Die Frankierung mittels Briefmarke (Porto) des Postmitbewerbers muss der Absender im Voraus entrichten; die DPAG-Frankierung geht üblicherweise zu Lasten des Postmitbewerbers selbst.

Die Postmitbewerber sind in Deutschland aktuell weiterhin grundsätzlich nicht mit einem zu 100% flächendeckenden Zustellnetz vertreten. Bei Lücken kann und sollte auf die Deutsche Post AG zurückgegriffen werden. Eine Sendung aus Beitrag [#9] zeigt einen Empfänger in München und das Gebiet dieser Stadt ist seit dem Wegfall des Mitbewerbers Süd-Post bzw. "Nachfolgers" Munich Mail im Jahr 2011 nicht mehr im Netz der Mail Alliance bzw. P2 - die zweite Post abgedeckt.

Dank an Heinz1 [#2] + [#4], DL8AAM [#5] + [#7] und Pete [#8] für die gemachten ausführlichen Informationen und Rechenbeispielen, bei denen ich zum Schluß komme, dass letztlich der Erst-Privatdienstleister "der Dumme" ist, heißt, zusätzliches Porto an die Deutsche Post bezahlt, wenn die vom Einlieferer angenommene Sendung SELBST nicht zugestellt werden kann.

Der annehmende Briefdienstleister hat vor allem die Arbeit, sich mit der Sendung zu befassen und diese zeitnah an die Deutsche Post weiterzureichen. Normalerweise handelt es sich nicht um einen Einzelfall bzw. wenige Stück sondern meist um Hunderte bis Zehntausende Sendungen pro Nacht (je nach Größe des Briefdienstes).

Die Gründe, weshalb eine Sendung für den annehmenden Postmitbewerber nicht zustellbar ist, kann verschiedene Ursachen haben. Vielfach nimmt ein Postmitbewerber ALLE Sendungen der Variante 1 eines Absenders zur weiteren Bearbeitung entgegegen. Dadurch ist im Regelfall auch ein Anteil Sendungen enthalten, welche grundsätzlich an die DPAG übergeben wird (Bsp. Sendungen außerhalb des eigenen Zustellgebietes bzw. dito von Kooperationspartnern; abhängig vom Postmitbewerber auch an ein Postfach adressierte Sendungen). Oftmals wird der Postmitbewerber dem Absender die Kosten (Porto) für die DPAG-Frankierung und nicht für die Eigenzustellung in Rechnung stellen. Dazu müsste man sich im Einzelnen den vorab abgeschlossenen Vertrag ansehen können (was allerdings normalerweise nicht gestattet sein dürfte, da es keiner dritten Partei etwas angeht). Es kann auch durchaus vorkommen, dass der Absender vorab vertraglich festlegt, dass Sendungen außerhalb des Zustellgebietes des Postmitbewerbers grundsätzlich an die Deutsche Post AG zur Zustellung übergeben werden müssen. Dies kann bei ausschreibungspflichtigen Kunden (Bsp. Stadtverwaltung) auftreten.

Zu den Belegen aus Beitrag [#9]:

- Sendung von DAZ: diese wurde über eine Briefsortiermaschine maschinell sortiert und maschinell erkannt, dass die Sendung für den Bereich "E" (vermutlich "extern") vorgesehen ist. Bei der maschinellen Sortierung fällt die Sendung am Ende des Sortiervorgangs in ein Fach für DPAG-Sendungen. Gleichzeitig ist die Briefsortiermaschine in der Lage, das entsprechend zu zahlende Porto auf den Namen des Kunden (Absenders) zu vermerken.

- Sendung von Safe Mail: die Sendung wurde von Safe Mail aus Gera über den RPV (???) aus Cottbus (ma0311) an den Zustellpartner Postcon in Neuss (ma4131) gegeben. Dort wurde die Sendung aus welchem Grund auch immer maschinell aussortiert und an den Konsolidierer Postcon (K4031) zur DPAG-Frankierung (Frankit 1D100010EB) übergeben.

- 2x arriva: die Aufkleber von arriva sind ohne die dazugehörenden Angaben aus deren Sendungserfassung meist kaum aussagekräftig.

Gruß
Pete
 
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