Thema: (?) (515) Zensurpostbelege
Postgeschichte Am: 26.04.2009 14:38:26 Gelesen: 600477# 139@  
@ BD [#138]

Hallo Bernd,

ein sehr schöner Beleg, der die ersten Tage der Proklamation und die Auswirkungen auf den Postverkehr sehr gut dokumentiert. Eine gewisse Unsicherheit war schon da, da die besonderen Anordnungen zur Postbehandlungen noch nicht erlassen waren.

Die grobe Richtung war ja schon in der Feldpost-Dienstordnung vom 30. April 1907 nebst Ausführungs-Bestimmungen zur Feldpost-Dienstordnung enthalten. Hier war das Verfahren im Mobilmachungsfall beschrieben. Sie wurde mit der Mobilmachung in Kraft gesetzt. Durch die politische Konstellation (1907 konnte man ja noch nicht vorhersagen, daß man 1914 gemeinsam mit Österreich/Ungarn in den Krieg ziehen würde) waren die Ausführungsbestimmungen zu ergänzen. Dies erforderte eben seine Zeit.

Daß das Postamt Dresden zunächst die Rückgabe nach Boppard vorsah ist auch verständlich, da dieses zur Öffnung des Briefes nicht berechtigt war. Dies konnte nur die Öffnungskommission bei der OPD, der Absender oder die Zensurstelle. Durch die spätere Anordnung ist auch die relativ lange Laufzeit (18 Tage) zu erklären.

Gruß
Manfred
 
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