Thema: (?) (515) Zensurpostbelege
Postgeschichte Am: 01.05.2009 12:52:37 Gelesen: 601676# 149@  
@ BD [#147]

Hallo Bernd,

vielen Dank für die interessanten Auslands-Wertbriefe, über die Du in den Erläuterungen zur Postordnung 1921 einiges finden wirst. Allerdings helfen diese Erläuterungen bei den beiden Briefen nicht.

Wertbriefe und Kästchen mit Wertangabe sowie Postaufträge nach dem Ausland mussten in Kriegszeiten offen bei den Postämtern aufgeliefert werden. Die Auflieferung bei Postagenturen, Posthilfstellen und bei den Landbriefträgern war verboten. Die Sendungen waren bei den Postämtern vorzulegen, wurden hinsichtlich des Inhaltes und Wertes überprüft und unter Überwachung der Beamten verschlossen und versiegelt. Die Überwachung war durch einen deutlichen Schwarzabdruck des Dienstsiegels oder eines normalen Dienstsiegels auf der Rückseite zu bescheinigen. Briefliche Mitteilungen, soweit sie überhaupt zulässig waren, mußten in deutscher Sprache abgefaßt sein. Sofern verdächtiger Inhalt festgestellt wurde, war die Sendung der zuständigen Postüberwachungsstelle (bei größeren PÄ meist im gleichen Gebäude) zuzuleiten. Nach Verschluß der Wertbriefe wurden diese meist von den Postüberwachungsstellen auf Siegelung und Prüfvermerk des Postamtes kontrolliert und mit einem Stempel versehen. Eine Öffnung erfolgte grundsätzlich nicht mehr.

Die Anbringung von Negativstempeln oder Dienstsiegeln war also vorgeschrieben. Eine tiefere Bedeutung hinsichtlich Intensität oder einer besonderen Kontrolle von Postsendungen hatten sie nicht. Wertbriefe sind wegen der besonderen Behandlung, der zum Teil recht hohen Frankaturen und in Kriegszeiten hinsichtlich der Zensuren interessant und in das Ausland nicht gerade häufig. Die besondere Behandlung ist bei Beleg in Beitrag [#145] schön zu sehen, bei dem die Gewichtsangabe von 26 g beim Eingang mit 27 g festgestellt wurde. Die Abweichung kann bei einem tatsächlichen Gewicht zwischen 26 und 27 g durch unterschiedliche Auf- und Abrundungen erfolgt sein. Bei größeren Abweichungen hätte Meldung erfolgen müssen.

Herzlichen Glückwunsch zu den schönen Belegen.

Gruß
Manfred
 
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