Thema: Stiftung Philatelie: Wo sind die Millionen hin ?
Dittmar Wöhlert Am: 23.07.2017 15:21:58 Gelesen: 33343# 54@  
Von der Homepage der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte (siehe http://www.philatelie-stiftung.de/2014/02/03/website-2/ ):

Keinerlei Anfangsverdacht gegen Verantwortungsträger in der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte

Mit Datum vom 2. Juni 2017 wurde bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine anonyme Strafanzeige gegen 15 Kuratoren bzw. Vorstände der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, sowie „namentlich unbekannte Verantwortliche“ in der Stiftungsaufsicht von Hessen, im Bundesfinanzministerium und in der Deutsche Post AG gestellt.

Zur Begründung wird mit Bezug auf einige beigefügte E-Mails und Rechenschaftsberichte der Stiftung auf ein vermeintlich verbotenes Eigengeschäft, eine versuchte Eigengeschäftsanbahnung bzw. „nie aufgeklärte Spekulationsverluste“ bei der Stiftung verwiesen.

Die staatsanwaltschaftliche Akte stellt in einer Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27.06.2017 mit der eindeutigen Aussage fest, dass die eingereichten Unterlagen „keinen Anfangsverdacht für eine Straftat“ begründen. Die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellte Korrespondenz sei „unter keinem Gesichtspunkt strafrechtlich relevant“.

Ebenso eindeutig sind die Aussagen der Staatsanwaltschaft zu dem gesunkenen Anlagevermögen der Stiftung:

„Diese Senkung des Anlagevermögens initiiert keine Straftat, sondern ist bei Anlagewerten im freien Kapitalmarkt normal. … Dass diese im Wert schwanken, ist eine Selbstverständlichkeit. Aufgrund der Währungs- und Finanzmarktkrisen der letzten Jahre ist dabei auch eine Spitze nach unten normal. Anhaltspunkte dafür, dass die Angezeigten Stiftungskapital veruntreut oder durch vorsätzliche falsche Anlage sehenden Auges „verbrannt“ haben, liegen nicht vor. Im Übrigen bescheinigt der Bericht 2015, dass die Mittel der Stiftung verfassungsgemäß verwendet wurden.“

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen lehnt die Staatsanwaltschaft Bonn eine Einleitung von Ermittlungen gegen die oben genannten Personen ab. Dies bedeutet, dass nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bonn nicht einmal ein Anfangsverdacht – das ist die niedrigste Verdachtsstufe – vorliegt, die erforderlich wäre, um die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu begründen.

Dittmar Wöhlert
 
Quelle: www.philaseiten.de
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