Thema: (?) (37) Bund: Blindensendungen
Markus Pichl Am: 13.08.2017 10:44:55 Gelesen: 17872# 3@  
@ philapit [#24]

Hallo Philapit,

den von Dir gezeigten Brief vom 15.02.1990 gibt es in großer Auflage und alle Briefe dieser Art Briefe, selbiger Absender und Empfänger, sind nicht befördert worden. Selbst die Empfängeradresse ist inkorrekt!

Die korrekte Adresse wäre gewesen:

Johann August Zeune Schule (statt: Johann August Zeine Schule), Rothenburgstraße 14 (statt: Rotenbergstr. 14)

Dies hatte ich vor knapp drei Jahren ausgearbeitet und innerhalb einer Diskussion, um diese FAKE-Belege, in einem anderen Forum dargestellt. Den Briefinhalt, ein zerschnittenes A4-Blatt mit Brailleschrift, hatte ich mir sogar von jemanden, der der Brailleschrift mächtig ist, ein Lehrer des Berufsförderungswerkes Mainz, übersetzen lassen.

Auf der einen Seite dieses zerschnittenen A4-Blatt, des untersuchten Beleges, ist der Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vom 10.12.1948 verfasst! Auf der Rückseite geht es um Artikel 3 des 4. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention. Der Inhalt hat also nichts mit Hörbüchern zu tun, siehe angeblicher Absenderstempel.

Portofreie Blindensendungen gehören zu den Nachteilsausgleichen für sehbehinderte Menschen. Mit diesen FAKE-Belegen wurde dieser Nachteilsausgleich missbraucht, um Profit zu machen. Nach meiner Meinung ist dies Abteilung unterste Schublade. Diese FAKE-Belege sind wertlos!

Beste Grüße
Markus
 
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