Thema: (?) (234) Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
alemannia Am: 13.08.2017 17:43:28 Gelesen: 190419# 188@  
@ LOGO58 [#187]

Hallo Lothar,

Postordnung vom 30.Januar 1929 (Mit Änderungen gültig bis 31.7.1964), § 8 A Massendrucksachen:

Die Gebühren für Massendrucksachen sind beim Einlieferungspostamt zu bezahlen.Freimachung durch Freimarken oder Freistempel ist nicht zulässig. In der oberen rechten Ecke der Aufschriftseite ist durch Buchdruck oder ein ähnliches Verfahren oder durch Stempel augenfällig der Vermerk anzugeben "Gebühr bezahlt beim Postamt ... (Bezeichnung des Einlieferungspostamts)

Gruß

Guntram
 
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