Thema: Versicherungen: Geflutetes Sparkassen-Schliessfach - Ärger um teure Briefmarken
bovi11 Am: 22.08.2017 17:52:41 Gelesen: 5898# 11@  
@ saeckingen [#9]

Ich halte es für sehr fraglich, ob eine derartige Geschäftsbedingung wirksam wäre. Für den typischen Bankkunden wäre eine solche Regelung als überraschende Klausel anzusehen.

Der typische Verbraucher erwartet, daß seine Sachen im Bankschließfach sicher sind.

Der XI. Senat des BGH hat den Banken in den letzten Jahren mehrere solcher Klauseln um die Ohren gehauen.
 
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