Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
cilderich Am: 02.09.2017 15:44:44 Gelesen: 110093# 134@  
Hallo,

eigentlich ist hier schon fast alles interessante mal irgendwie gezeigt worden, aber ich glaube ich hätte hier noch ein sehenswertes Stück.

Es war ja schon angemerkt worden, dass nach Aufnahme des Postverkehrs unter deutscher Hoheit zuerst deutsche Marken galten und von der polnisch-stämmigen Bevölkerung, sowohl für Fernbriefe, wie auch für Auslandspost der deutsche Auslandstarif (also 25 Rpf) zu bezahlen war. Man wollte dadurch das Postaufkommen am Beginn der Wiederaufnahme des Postverkehrs reduzieren. Hier kann man natürlich fragen, warum für den Auslandspostverkehr, dann das Porto nicht auch erhöht wurde, allerdings ging man wohl davon aus, dass es solche Post nicht so häufig geben werde. Und in der Tat; "echte" Auslandspost aus der Zeit bis zum Ende der Gültigkeit der deutschen Marken (offiziell der 15.12.1939) ist nicht häufig.

Genau ein solches Stück möchte ich hier zeigen. Am 05.12.1939 aus der Nähe von Warschau (Zyrardow) in die USA. Interessant ist auch, dass Frankfurt oder Berlin (je nach Transportweg oder Ursprung) für die Zensur zuständig war. Ab 12./39 wurden Briefe dort zumindest mit einem Verschlußstreifen gekennzeichnet. Diesen weißt der Brief aber noch nicht auf, sondern handschriftlich den Vermerk "geprüft mit Paraphe". Dieses Vorgehen ist durchaus glaubwürdig in der Zeit des Aufbaus der Prüfstellen.

Herzliche Grüße cilderich


 
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