Und hier ein weiterer authentischer Blindenbrief.
Der an die Blindenschule in Düren gerichtete Brief wurde versehentlich mit einer Notopfermarke versehen. Blindensendungen waren von der Abgabepflicht "Notopfer Berlin" befreit.
Im aufgeklappten Zustand:
Die Empfängerin war Lehrerin an der Blindenschule.
Am 26. Mai 1967 hat die Blindenoberlehrerin a.D. Mathilde Teusch das Verdienstkreuz am Bande verliehen bekommen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_mbl_show_pdf?p_jahr=1968&p_nr=1 (Seite 13)