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[#2]Hallo zusammen,
entschuldigt, dass ich mich einmische. Keine Ahnung, ob jeder den Artikel "RICHTIG" gelesen hat. Aber aus dem Inhalt der vielen Antworten/Kommentare muss ich dies bezweifeln.
Also, was ist geschehen?
> Ein Naturereignis, also höhere Gewalt, hat ein Haus überflutet und den dort befindlichen Inhalt beschädigt! > zufälligerweise war in diesem Gebäude eine Bankfiliale untergebracht!
> In diesem Fall also ein Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden, (je nachdem ob ein Bach/Fluß über die Ufer tritt oder Starkregen sich auf der Geländeoberfläche ansammelt und von hier aus ins Gebäude eintritt)
> also ein ELEMENTARSCHADEN!
> Schaden am Haus? > Gebäudeversicherung MIT erweiterter Elementarschadensdeckung > haben in Norddeutschland die wenigsten!
> Schaden an Mobiliar/Hausrat? > Hausratversicherung MIT erweiterter Elementarschadensabsicherung > haben ca. < 20% der Haushalte in Deutschland
> die Außenversicherung in der Hausratversicherung erstreckt sich in der Regel NICHT auf Wertgegenstände!
> Schaden an fremden Eigentum in einem Haus? > das ist erst einmal Sache des Eigentümers = Schließfachinhabers!
Einige Banken bieten zwar Ihren Schließfachkunden einen gewissen Versicherungsschutz mit Anmietung eines Schließfaches an, in der Regel muss hier aber eine separate Schließfachversicherung abgeschlossen werden.
> Das wird dem Kunden auch bei ANMIETUNG SEINES SCHLIEßFACHES ANGEBOTEN!
In einer solchen Schließfachversicherung ist dann auch der Inhalt des Schließfachs (außer Bargeld!) bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert.
> leider wird aber hiervon nur selten Gebrauch gemacht
WARUM SOLL MAN NOCH FÜR CA. 30.- EINE ZUSATZVERSICHERUNG ABSCHLIEßEN UM 20.000.- ZU SCHÜTZEN? > Das Geld spart man sich und meckert lieber später über die böse, böse Bank!
Nichts für ungut!
Gruß
Klaus