Thema: Bund / DDR: VGO - förmliche Zustellung
cilderich Am: 15.09.2017 14:41:08 Gelesen: 7234# 6@  
Hallo,

nun ja, eine amtliche Zustellung stellt der Postprotestauftrag ja auch dar. Es gab ihn bis 1995. Die Definition lautete "der von einem Postbeamten förmlich erhobene Protest, wenn ein durch die Post zur Zahlung vorgelegter Wechsel nicht bezahlt wurde" (§ 79 Wechselgesetz). Das Ganze war auch unter Umschlag an das zuständige Postamt zu richten, hier entnahm man das eigentliche Schreiben und stellte es zu. Hierbei handelt es sich um den äußeren Umschlag. Auch dieser fällt kaum auf den ersten Blick als seltene Versendung auf, sieht eben auch wie ein gewöhnliches Einschreiben aus, nur die Aufschrift erläutert den Inhalt. An Gebühren wurden 1 DM für den Brief, 2,50 DM als "Einschreibegebühr" und 3,20 DM für den Protest fällig, mit 6,70 DM so dargestellt.

Herzliche Grüße cilderich


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6546
https://www.philaseiten.de/beitrag/161569