Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Baber Am: 16.09.2017 15:25:22 Gelesen: 27995# 36@  
Die leidige Geschichte mit der Deutung des Taxe Bruches

Fehlendes Porto dividiert durch Standard-Auslandsbriefporto des Absenderlandes mal Standard-Auslandsbriefporto des Empfängerlandes plus Einziehungsgebühr ergibt die Nachgebühr.

Wenn die einleuchtende Erklärung von drmoeller_neuss [#32] stimmt, kann ich die 6S Nachgebühr für diese Karte aus 1983 nur so erklären, dass der Bruch 70/90 *6 (Standardauslandsbrief Östereich) aufgerundet 5S Nachgebühr ergibt und Österreich damals zusätzlich 1S Einzugsgebühr berechnet hat. Kann das jemand bestätigen?



Gruß
Baber
 
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