Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia Ausgabe 1854 ff (Strubel)
SH-Sammler Am: 25.09.2017 16:18:07 Gelesen: 121558# 144@  
@ Fans der Strubel Ausgabe (Sitzende Helvetia ungezähnt)

Hallo an alle,

ich zeige Euch einen normalen Nachnahme - Beleg aus dem Jahre 1858 von Schaffhausen nach Luzern. Was ich bisher noch nicht gesehen habe, ist die "Rück"verrechnung der Brieftaxe. Zuerst aber der Beleg mit Rückseite.



Nachnahme an Herrn Degen, Mitglied der Forstkommission - in Luzern. Im Inhalt geht es um den Jahresbeitrag von 5 Franken. Um diesen Jahresbeitrag einzuziehen, wurde der Brief als Nachnahme via Zürich nach Luzern versandt.

Brieftaxe:

15 Rappen, normale Brieftaxe in den 3. Briefkreis (über 48km Distanz) plus
10 Rappen Nachnahmeprovision für NN-Beträge bis 10 Franken.
Das Gesamttotal inkl. Jahresbeitrag belief sich somit auf 5.25 Franken, markiert in roter Tinte.

Nun hat Herr Degen die Nachnahme verweigert. Der Postbeamte schrieb in schwarzer Tinte schaurig schön das Wort refuse, und sandte den Brief via Zürich zurück nach Schaffhausen. Dort erhielt der Brief den Distributionsstempel D.2, ein Stempel aus der ehemaligen Thurn & Taxis - Zeit.

Nun wurde dem Absender, dem (Rek)torat (des) Forstvereins die zusätzliche Gebühr von 15 Rappen für die Rücksendung aufgebrummt und den Betrag von 5.40 Fr. zurückverlangt.

Mir war bisher nicht bekannt, dass die Rücksendung eines nicht anbringbaren Briefes taxpflichtig war. Die Rücksendung bei einer Nachnahme jedoch macht Sinn, hat die Post doch den bevorschussten Betrag beim Empfänger nicht einziehen können und wollte das Geld wieder zurück. Man lernt bekanntlich nie aus.

Liebe Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
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